Mietbedingungen

§1 Allgemeines

a) Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden und Annahme seitens der Firma BE 24-7 GmbH zustande. Der Kunden ist verpflichtet, bei Entgegennehmen der Mietsache, den Vertragsinhalt, den Erhalt der Mietsache und die Anwendbarkeit der Mietbedingungen in Schriftform zu bestätigen.

b) Die Vermietung und Anmietung der Mietgegenstände erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Mietbedingungen. Die Mietbedingung ist somit Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrags. Eine Veränderung in den Bedingungen bedarf der schriftlichen Form. Durch die Auftragserteilung, bestätigt der Mieter die Kenntnisnahme alle Bedingungen und gibt die volle Zustimmung.

 

§2 Mietgegenstand

a) Der Mietgegenstand, ist in Angebot und/oder Auftragsbestätigung des Kunden verbindlich festgehalten. Die Firma BE 24-7 GmbH behält sich vor, die Mietsache durch gleichwertige Mietgegenstände zu ersetzen, sofern die Ersetzung für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dies geschieht stets in Absprache mit dem Kunden.

 

§3 Rechte und Pflichten des Mieters

a) Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand gegen Zugriff Dritter zu schützen.

b) Der Mieter sichert zu, dass alle Personen, die den Mietgegenstand bedienen, im Hinblick auf diese Bedienung qualifiziert sind und über die eventuell (gesetzlich) vorgeschriebenen Zeugnisse, Befähigungsnachweise, etc. verfügen.

c) Der Mieter hat sich bei der Übergabe der Mietgegenstände vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, erkennt er den ordnungsgemäßen Zustand der Lieferung an.

d) Eine Einführung des Mietgegenstandes ins Ausland, ist ohne zusätzliche Berechtigung des Vermieters nicht gestattet.

e) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgfältig zu gebrauchen, insbesondere die überlassenen Gebrauchsanweisungen sowie Bedienungs-, Wartung- und Pflegeempfehlungen sorgfältig zu beachten. Die Vornahme von Veränderungen, Einbauten, Anbauten oder Ähnlichem am Mietgegenstand ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters erlaubt.

f) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich jede Beschädigung der Mietsache während der Mietzeit anzuzeigen und den Mietgegenstand nach Beschädigung dem Vermieter vorzulegen. Nicht bzw. nicht ordnungsgemäß aufgewickelte Kabel, sowie die Beseitigung von Verschmutzungen jeglicher Art des Mietobjekts, werden nach Aufwand zu dem am Tag der Abrechnung gültigen Stundensatz berechnet.

g) Auf Verlangen des Vermieters ist der Mieter dazu verpflichtet, den Mietgegenstand durch geeignete Maßnahmen (z.B. Absperrungen) gegen Unbefugt zu sichern. Der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung aller Bußgelder im Zusammenhang mit der Verwendung des Mietgegenstands durch den Mieter oder Dritte.

h) Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen Dritter, entstanden durch Mietgegenstände freizustellen. Ausschließlich bei grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitern des Vermieters kann ein Schadensersatz gefordert werden.

i) Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter bei Abholung seinen gültigen deutschen Personalausweis vorzulegen, welcher in Kopie für die Dauer der Miete beim Vermieter aufbewahrt wird.

 

§4 Rechte und Pflichten des Vermieters

a) Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen, nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen.

b) Der Vermieter ist auch während der Mietzeit dazu berechtigt, sämtliche ihm zur Sicherung des Mietgegenstands erforderlich erscheinende Maßnahmen zu ergreifen. Schadensersatzansprüche wegen dieser Maßnahme können vom Mieter nicht geltend gemacht werden.

c) Mit Rücknahme der Mietgegenstände bestätigt der Vermieter nicht, dass diese ohne Mängel übergeben wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Geräte eingehend zu prüfen.

 

§5 Mietzeit und Mietpreis

a) Die Mietzeit beginnt und endet zu den im Angebot bzw. Auftragsbestätigung angegebenen Zeitraum. Die Dauer der Miete wird sofern nicht anders beschrieben in Tagen berechnet. Sie beträgt mindestens einen Tag.

b) Ist ein Mietpreis in Angebot oder Auftragsbestätigung nicht angegeben, so wird er laut gültiger Mietpreisliste aktuelle Mietpreis für den Mietgegenstand berechnet.

c) Der Mietpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort bei der Abholung oder Anlieferung der Mietsache ohne Abzüge fällig.

d) Bei Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Mietdauer wird dem Mieter die tatsächliche Mietzeit in Tagesmieten berechnet. Dem Vermieter bleibt es außerdem vorbehalten, einen höheren Eigen-, Verzugs- oder Fremdschaden geltend zu machen.

e) Die Firma BE 24-7 GmbH ist zur Inbesitznahme des Mietgegenstandes berechtigt. Insoweit gestattet der Mieter ausdrücklich und unwiderruflich das Betreten des Einsatzortes.

f) Das Zahlungsziel bei Zahlungen oder Teilzahlungen auf Rechnung beträgt wenn nicht anders vermerkt 7 Tage. Nach 30 Tagen ohne Zahlungseingang wird mit einer Mahngebühr von 5% des Gesamtmietbetrages schriftlich gemahnt. Bei weiterer Nichteinhaltung der Mahnfristen wird ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren zu Lasten des Mieters eröffnet.

 

§6 Rücktritt

a) Aufträge sind schriftlich mit sofortiger Wirkung bis zu drei Monaten vor dem ersten Miettag kündbar. Eine schriftliche Kündigung, die bis zu zwei Wochen vor dem ersten Miettag zugeht, verpflichtet zur Zahlung von 50 % der vertraglich vereinbarten Betrages. Eine schriftliche Kündigung, die innerhalb der letzten 14 Tagen vor dem ersten Miettag zugeht, verpflichtet zur Zahlung von 100 % des vertraglich vereinbarten Betrages.

b) Auch bei vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung wird der volle im Auftrag vereinbarte Betrag fällig.

c) Auftragsbestätigungen sind nur dann rechtskräftig wenn der Mieter nachweislich in der Lage ist die Mietkosten selbstständig zu tragen und dies nicht durch einen kürzlich aufgetretenen, negativen Eintrag bei der Creditreform oder einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis wiederlegt werden könnte. In diesem Falle, bzw. bei berechtigtem Zweifel, können geschlossene Mietverträge kurzfristig bis direkt vor der Veranstaltung vom Vermieter jederzeit mit Verweis auf diese Klausel aufgehoben werden.

 

§7 Kautionsvereinbarungen

a) Der Mieter hat, wenn nicht anders vereinbart, eine Kaution zu hinterlassen. Diese ist im Bereich der Kleinvermietung 50% des Mietpreises.

 

§8 Eigentumsvorbehalt

a) Die gemietete Ware bleibt grundsätzlich unser Eigentum. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn durch Überschreiten der Mietdauer der zu berechnende Mietpreis dem Kaufpreis entspricht.

 

§9 Salvatorische Klausel

a) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.